Vorgründungsberatung
Die Vorgründungsberatung ist in einigen Bundesländern mit öffentlichen Mitteln förderbar, zum Teil bis zu 75% des Beraterhonorars.
Zum Beispiel werden in Sachsen Beratungsleistungen in Höhe von 75% gefördert. Das maximal förderfähige Beraterhonorar beträgt 650 Euro (netto) pro Tagwerk (8 Stunden pro Tag). Gefördert werden 2 bis 10 Tagwerke. Der Vor-Gründer in Sachsen zahlt also pro Beratertag nur 162,50 Euro (+ MwSt.).
In Sachsen-Anhalt werden Coachingleistungen als Anteilfinanzierung in Höhe von 75% von 6.000 Euro gefördert. Das maximal förderfähige Beraterhonorar beträgt 800 Euro (netto) pro Tagwerk (8 Stunden pro Tag). Gefördert werden 1-7,5 Beratertage. Hier zahlt der Vor-Gründer pro Beratertag nur 200 Euro (+ MwSt.).
Gründercoaching
Für Gründer aus der Arbeitslosigkeit gibt es einen besonderen „Baustein“ im „Gründercoaching Deutschland“-Programm. Diesen wird bis 1 Jahr nach Gründung 90% des Beratungshonorars bundesweit als Zuschuss gezahlt. Das Netto-Gesamthonorar darf 4.000 Euro nicht überschreiten. Das maximal förderfähige Tageshonorar des Beraters beträgt 800 Euro (netto). Die Fördersumme beträgt maximal 3.600 Euro. Der Gründer zahlt also insgesamt nur 400 Euro (+ MwSt. auf die Gesamtförderung) und bekommt dafür 5 Beratertage (ein Tagwerk umfasst 8 Stunden pro Tag).
Weitere drei Beratungstage können zudem als Gründercoaching für insgesamt 600 Euro (+ MwSt. auf die Gesamtförderung) in Anspruch genommen werden.
Förderung von Unternehmensberatungen für kleine und mittlere Unternehmen sowie Freie Berufe
Die bundesweite Förderung besteht aus einem Zuschuss zu den vom Unternehmensberater in Rechnung gestellten Beratungskosten. Der Höchstzuschuss bei allgemeinen Beratungen oder speziellen in den alten Bundesländern beträgt 50% max. 1.500 Euro; in den neuen Bundesländern einschließlich des Regierungsbezirks Lüneburg 75% max. 1.500 Euro.
Bei allgemeinen Beratungen und speziellen Beratungen hat jedes Unternehmen ein Beratungskontingent von jeweils insgesamt 3.000 Euro im Rahmen der Laufzeit der Richtlinien. Allgemeine und spezielle Beratungen werden also mit Zuschüssen von zusammen maximal 6.000 Euro gefördert.
Die Angaben sind beispielhaft und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität. Prinzipiell besteht kein Rechtsanspruch auf Fördermittel. In jedem Fall ist eine individuelle Beratung und Abstimmung zwingend notwendig.
